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Hauptschulabschluss
Für Waldorfschüler, die ihre neunjährige Schulpflicht erfüllt haben und die Schule verlassen wollen, kann ab Klasse 9 ein Hauptschulabschluss unter bestimmten Voraussetzungen bestätigt werden:
Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird das von der Waldorfschule vorgelegte Notenzeugnis vom Staatlichen Schulamt mit dem Vermerk versehen: "Dieses Zeugnis ist dem Hauptschulabschluss gleichwertig..."
Der Realschulabschluss
Am Ende der 11. Klasse können sich die Schüler nach Beratung der Klassenkonferenz entscheiden, ob sie in der 12. Klasse die Realabschlussprüfung ablegen wollen.
Die Schüler werden in Fachstunden gesondert auf die Prüfung vorbereitet; alle Fächer des Waldorf-Lehrplanes, - auch die nicht prüfungsbezogenen, - bleiben verbindlich. Die Waldorfschulen nehmen an der landeszentralen schriftlichen Prüfung der Realschulen teil. Die Realabschlussprüfung umfasst die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik sowie zwei mündliche Fächer. In Geschichte - als viertem Fach - werden alle Schüler mündlich geprüft.
Eine für alle Schüler verbindliche mündliche Prüfung in einem fünften Fach erstreckt sich zur Zeit auf folgende Fächer: Buchbinden, Schreinern oder Malen. Die Prüfung in einem dieser drei Fächer wird als fachpraktische und theoretische Prüfung durchgeführt.
Das Abitur
Seit dem Schuljahr 1985/86 gilt für die Waldorfschulen eine dem reformierten Abitur des Gymnasiums entsprechende Prüfungsordnung. Wie in den Gymnasien gibt es Leistungsfächer und Grundfächer. Aber aus dem Unterricht der Klassenstufen 12 und 13 werden keine Punkte (früher Noten) für die Prüfung gesammelt; die Leistungsbeurteilung ergibt sich nur aus der Endprüfung. In einer 13. Klasse bereitet die Freie Waldorfschule Ulm auf diese Prüfung vor.
Die Schüler werden in acht Fächern geprüft. Es sind zwei Leistungskurse (LK) und 6 Grundkurse (GK).
Die beiden Leistungskurse und die ersten beiden Grundkurse werden schriftlich geprüft. Der dritte und vierte Grundkurs wird nur mündlich geprüft. Im fünften und sechsten Grundkurs wird die Jahresleistung des Schülers als Endnote übernommen, wenn ein Vertreter des Oberschulamtes bei einem Unterrichtsbesuch feststellt, dass die Klasse den geforderten Leistungsstand erreicht hat.
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